Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden (z.B. im Mitteilungsheft oder mit Vordruck s.u.).
Nach dem dritten Fehltag ist der Klassenleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Telefonische Krankmeldung:
Tel.: (089) 31 90 38-40
Für alle Taxikinder
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Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie bitte auch in der Taxi-Zentrale an
(Tel. 0 89 / 21 61-3 72 oder 0 89 / 21 61-3 99 oder 0 89 / 21 61-3 59)
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Wenn Ihr Kind länger als 1 Tag erkrankt ist, melden Sie bitte den Zeitraum der
Taxi-Zentrale (sofern dieser bekannt ist).
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Sobald Ihr Kind wieder in die Schule gehen
kann, rufen Sie bitte in der Taxi-Zentrale an, damit der Fahrer weiß, dass er Ihr Kind wieder abholen muss.
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Die
Taxi-Zentrale kann eine Beförderung stoppen, wenn Meldungen über Krankheit nicht erfolgten und der Fahrer umsonst wiederholt an die Abholstelle fahren muss, ohne dass Ihr Kind
mitfährt.
Bei auffallend vielen Fehltagen gilt folgende Regelung:
- bei mehr als 12 Fehltagen pro Halbjahr wird eine Attestpflicht ausgesprochen. Das bedeutet, dass dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
- bei mehr als 24 Fehltagen pro Halbjahr wird eine schulärztliche Attestpflicht ausgesprochen.
Das bedeutet, dass man dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest bei der Schulärztlichen Sprechstunde vorlegen muss.